Kostenrückerstattung

 

Die Verrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip, d.h. Sie bekommen einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Wichtig dafür ist es die Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligen zu lassen!

 

Am Ende der letzten Therapieeinheit bekommen Sie von mir einen Sammelbeleg, welchen Sie mit der Verordnung und der Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe der Refundierung richtet sich nach den jeweiligen Tarifen Ihrer Krankenkasse.

 

Osteopathie ist leider keine Krankenkassenleistung.

 

Bei einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, die Physiotherapie/Osteopathie beinhaltet, können Sie im Anschluss an die Krankenkasse die Belege bei Ihrer Versicherung einreichen und bekommen den dort vertraglich festgelegten Anteil retour.

 

Wahltherapeutin bei allen Kassen!

(ÖGK, BVA/VAEB, SVS, KFA)